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   BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56   

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https://dejure.org/1962,38
BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56 (https://dejure.org/1962,38)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1962 - 1 BvR 163/56 (https://dejure.org/1962,38)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - 1 BvR 163/56 (https://dejure.org/1962,38)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Verteidigungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß von der Verteidigung - Element des gesetzlichen Berufsbildes - Rechtsanwalt - Strafverfahren gegen Rechtsanwalt - Verfassungsrechtliches Übermaßverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 226
  • DVBl 1963, 291
  • DÖV 1965, 392
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
    Vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht kann die Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG wirksam regeln, da ein in dieser Vorschrift etwa liegendes Gebot formeller Gesetzgebung für vorkonstitutionelles Recht nicht gelten würde (vgl. BVerfGE 9, 338 [343]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
    Ein Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung bedarf der gesetzlichen Grundlage (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); diese muß in jeder Hinsicht verfassungsmäßig sein (BVerfGE 9, 83 [88]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
    Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden, daß die Rechtsprechung diesen gewohnheitsrechtlichen Satz mit den anerkannten Auslegungsmethoden weiterentwickelt, verfeinert und auch auf neue Tatbestände anwendet, obgleich eine formell-gesetzliche Regelung schon angesichts der grundsätzlichen Bedenken gegen Gewohnheitsrecht im Bereich des formstrengen Prozeßrechts (vgl. BVerfGE 9, 109 [117]) angemessener wäre.
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Seine Tätigkeit dient zugleich dem Allgemeininteresse an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    bb) Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 50, 16 ; 63, 266 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 -, NJW 2003, S. 2520).

    Sein berufliches Tätigwerden liegt im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ).

    cc) Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst auch die Strafverteidigung, die zu den wesentlichen Berufsaufgaben eines Rechtsanwalts zählt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 22, 114 ; 34, 293 ; 39, 238 ; vgl. auch § 3 BRAO und § 138 Abs. 1 StPO).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).
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